Zitat:
Zitat von sybenwurz
Hafu, mir fällt grad kein Verein (in dem ich Mitglied bin) ein, bei dem ich meine Mitgliedschaft nicht ausschliesslich zum Jahresende kündigen könnte.
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In meinem Heimatverein ist die Regelung folgendermassen und der wird keine Ausnahme sein, aber Du hast es ja auch auf die Vereine eingegrenzt, bei denen Du Mitglied bist:
"Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluß eines Kalendervierteljahres zulässig."
Unabhängig von der Satzung finde ich es nur fair, Mitglied zu bleiben, bis der Startpass ausgelaufen ist.