Zitat:
Zitat von Tobias23
gibt es für den Veranstalter überhaupt eine juristische Handhabe dagegen, oder muss er ihn starten lassen?
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Wo steht dass ein Veranstalter überhaupt jemanden starten lassen muss? IMHO steht es doch jedem Veranstalter frei zu sagen das Gesicht passt mir nicht der startet hier nicht - zumindest rechtlich. Oder?