Zitat:
Zitat von Triabolo82
Ausserdem weißt er nicht darauf hin, dass seine Veranstaltung nicht von der DTU oder einem ihrer Teilverbände genehmigt ist und nach Satzung der DTU, die das Gericht bestimmt nicht ändern wird, die Startpassinhaber dort nicht starten dürfen und sich somit auch nicht anmelden bräuchten, bzw. sie ihr Startgeld nicht zurückbekommen können, wenn sie dann herausfinden, dass diese Veranstaltung nicht genehmigt ist und sie u.a durch die Tageslizenzen (Impleziert...) hinters Licht geführt wurden.
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Der Satz war mir nun doch zu lang und verschachtelt.
Muss er drauf hinweisen, dass seine Veranstaltung nicht genehmigt ist oder muss ein Startpassinhaber gucken, dass er in der Ausschreibung den Hinweis auf die Genehmigung inkl. Genehmigungsnummer findet? Denke eher zweites, ein Media-Markt muss ja auch nicht schreiben, dass es den gleichen Artikel beim Saturn noch billiger gibt.
Wie er jetzt Tageslizenzen ausgegeben hat und damit den Anschein einer genehmigten Veranstaltung erweckt, weiß ich aber nicht.
Notfalls kann man beim Verband auch rückfragen (oder im Netz gucken, sofern dieser Verband seine genehmigten Wettkämpfe auflistet).