Zitat:
Zitat von Eiko
In der neuen Sportordnung wurde die Ablauflängenbeschränkung nun auch für die Jugend A aufgehoben. (§36.1)
Ich finde, das ist ein sehr richtiger Schritt, und sehe mich bestätigt. Hoffentlich erkennen die Radsport-Funktionäre bald auch den Unsinn dieser Regelung.
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Zumindest ein Grund für die Aufhebung war die Einführung der AK0 (16-19J). In dieser AK hätte es sonst für die jüngeren Jahrgänge eine Ablauflängenbeschränkung gegeben, für die älteren nicht.