Zitat:
Zitat von daflow
Hab ich bisher noch nie gehört/musste ich nicht Ist das ein Spezialfall?
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... keine Pflichtversicherung. Konkret hieß das, die kompletten KV-Beiträge (Arbeitnehmer plus Arbeitgeberanteil) mussten in der Elternzeit von mir vom Elterngeld berappt werden.