Zitat:
Zitat von RolandG
Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist weit weg von einer Verurteilung. Dort wird nur untersucht, ob überhaupt ein ausreichender Tatverdacht zur Beantragung der Eröffnung des Hauptverfahrens besteht.
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Ist mir schon klar ..... Mich wunderte es nur, weshalb keine U-Haft beantragt wurde. Nun beschloss der Ermittlungsrichter diese wegen Verdunklungsgefahr und der Audi-Chef sitzt in U-Haft. Apropos Verdunkelungsgefahr: Als Leiter der internen Diesel-Task-Force zur Aufklärung der Dieselbetrügerei setzte Audi einen Manager ein, gegen den die Staatsanwaltschaft auch als Beschuldigter ermitteln soll.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...a-1213533.html