Zitat:
Zitat von runningmaus
OK, das habe ich auch vermutet. Es passte aber gut zur Aussage der Ärztin.
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Wenn diese sich auskannte, würde ich davon ausgehen, dass sie sich auf die Attestpflichten bezog und dass Nicht-Testpool-Athleten anderen Auflagen unterliegen wann diese einzureichen und nachzuweisen sind als Testpoolathleten. Das ist aber was anderes als dass die AntiDopingRegeln für diese nicht gelten.