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Alt 16.10.2015, 12:17   #10
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Wo ist die Grenze zwischen zufälliger Allianz und beabsichtigtem Pacing? Wie wäre gewesen, wenn sich in der Vergangenheit die deutschen Radraketen tatsächlich mal auf der Radstrecke getroffen hatten und einen - legalen - Zug aufgemacht hätten? wurde doch vorher schon häufig laut überlegt, dass das durchaus positiv wäre.

Zum Thema Regeln:
Ich hab' gerade mal kurz ins Regelwerk des IM Frankfurt geschaut. Da ist nur die Begleitung durch Kanus und Schwimmer geregelt, nicht aber explizit das Pacing durch andere Athleten.

Zitat:
Article IV. SCHWIMMEN – VERHALTENSREGELN

Section 4.01 ALLGEMEINES

(h) Die Begleitung durch individuelle Kanus oder Schwimmer ist untersagt; (DSQ)
Insofern würde ich die Unterstützung prinzipiell als regelkonform ansehen, wenn auch moralisch etwas fragwürdig. Ich frage mich sowieso, wie etwas, was alle mehr oder weniger machen, in diesem einen Fall so verwerflich sein soll. In jedem Rennbericht steht drin, dass man sich beim Schwimmen eine gute Gruppe, schnelle Beine o.ä. gesucht hat. Jeder Schwimmer sagt vorher, dass er sich entsprechende Vorderleute sucht. Fraglich ist aber tatsächlich, dass ein Sportler sein eigenes Rennen komplett aufgibt, um einem andere einen Vorteil zu verschaffen. Können vermutlich viele, die für einen Start auf Hawaii ihre halbe Familie verkaufen würden, nicht nachvollziehen.


Nebenbei auch interessant im Regelwerk des IM Frankfurt: Eine Unterstützung beim Laufen wäre erlaubt.

Zitat:
Article II. VERHALTENSREGELN FÜR DIE TEILNEHMER

Section 2.02 UNTERSTÜTZUNG VON AUSSEN
(a) Eine Unterstützung durch Race Referees oder Race Officials ist erlaubt, jedoch auf Folgendes beschränkt: Ausgabe von Getränken und Nahrung, mechanische und medizinische Betreuung und anderweitige erforderliche Betreuung (entsprechend der Genehmigung durch den Event Director oder Head Referee). Die Teilnehmer innerhalb eines jeweiligen Rennens können sich gegenseitig u. a. mit folgenden Artikeln aushelfen:
Nahrung und Getränken nach einer Verpflegungsstation sowie Pumpen, Reifen, Schläuchen und Radreparatur‐Sets
;
Gut, die Nahrungsweitergabe beim Radfahren dürfte aufgrund der Windschattenregel schwierig werden. Aber prinzipiell wäre es denkbar - und regelkonform - wenn ein Athlet für einen anderen Wasserträgerdienste beim Radfahren und Laufen übernimmt.

M.
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