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Trainingslager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Haftpflichtversicherung bei Rad-Training und Wettkampf
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Alt 07.10.2007, 17:48   #31
barbossa
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: irgendwo in D
Beiträge: 792
Eine Trainingsfahrt ist eine Fahrt, die vom Verein als Training veranlaßt wurde.
Ein Beispiel: man trainiert nach Plan, am Mittwoch steht Radtraining an, dann wäre diese Fahrt am Mittwoch eine "Trainingsfahrt".
Eine Trainingsfahrt wäre auch, wenn du - anhand deiner Aufzeichnungen bspw - nachweisen kannst, daß du jeden Monat/jede Woche etc soundsoviele km fährst und anhand der allgemeinen Situation von einer Trainingsfahrt ausgegangen werden kann.
Das könnte - möglicherweise - auch die Fahrt zu Oma sein. Auf das Fahrtziel kommt es nicht an, sondern auf den Charakter der Fahrt.
Also Mounty mit Jeans und Einkaufstasche wird nicht glücken, auch wenn die 200 km weit gefahren wurde.
Besonders gut machen sich immer Partnerfahrten (also zu zweit). Da kann man schon fast regelmäßig von Training sprechen.
Man wird möglicherweise vom Verein eine Bestätigung verlangen, also vorher schonmal darüber sprechen.

Man sollte stets bedenken, daß die Sportversicherungen nur subsidiär eintreten: d.h. sie sind die letzten der Kette, die zahlen werden und müssen.


Hier nochmal kurz der Versicherungsumfang:

3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die unter Ziffer 2. genannten Personen bei der priva-ten Ausübung des Triathlonsports (einschließlich Training), die über den Sportversiche-rungsvertrag mit der Sporthilfe e.V. im LandesSportBund Nordrhein Westfalen e.V. (LSB NW) - Stand 01.01.2006 - nicht versichert ist.
Versicherter Triathlon ist die Ausübung des Schwimm-, Lauf- und Radsports.
Die versicherte Sportausübung (insbesondere der Laufsport) muss als gezielte Trainings-maßnahme erkennbar sein.
3.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren Wiederbetreten.
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