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Alt 21.06.2018, 16:15   #13141
Trimichi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 7.265
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Wenn es dann ein absolutes Recht auf frei gäbe. Üblicherweise hat der Arbeitgeber halt auch noch ein Wort mitzusprechen, wann wer frei macht. Man bekommt nicht immer frei wann man will.


Und dass manche Menschen am Feiertag arbeiten müssen ist doch kein Argument gegen den Feiertag.Es gibt Notwendigkeiten, dass z.b. die Rettungsversorgung sicher gestellt ist. Vieles ist aber keine Notwendigkeit. Dann ist halt frei. In meinen Augen ist das jetzt klar und eindeutig gesetzlich geregelt.

Und bei einer Aufgabe der gemeinsamen Feiertag wirst du den Sonntag auch nicht halten können, gegen den Willen der Arbeitgeber. Dann gehen einem nämlich die Argumente aus.
Selbstverständlich gibt es ein absolutes Recht "auf frei". Man geht einfach nicht zur Arbeit. Sind wir im Krieg? Werden wir bei "Verweigerung" umgebracht oder ins ein Arbeitslager gesteckt? Nope. Nichts passiert. Außer die eigene Hybris nach unten schrauben zu müssen. Nicht so, wenn man Erspartes hat oder den Gürtel enger schnallen möchte. Übrigens: auch Ärzte haben das Recht zu streiken.


Neben den Arbeitgebern (AG) haben die Arbeitnehmer (AN) ein ganz gewaltiges Wörtchen mitzusprechen. Würden die AN nicht wollen, so gäbe es keine AG. Was du skizzierst ist Sklaverei. Sorry. So sieht m.E. es aus.
So hake ich hier nach: wenn die AN am Sonntag nicht arbeiten wollen, so wird am Sonntag nicht gearbeitet. Ganz einfach. Schluss. Fertig. Aus. Amen.. ... Feiertag.

P.S.: auch die AG sind nur Marionetten. Ja, von wem eigentlich? Vom lieben Gott? Oder doch vom Teufel?

P.P.S.: Wer keine Angst vor dem Teufel hat, der braucht auch keinen Gott mehr (Aristoteles).

Geändert von Trimichi (21.06.2018 um 16:24 Uhr). Grund: RS
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