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Alt 10.01.2007, 12:47   #7
Volkeree
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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Noch einmal zum mitschreiben, das ganze heißt Unschultsvermutung Wenn ich morgen komme und sage Du hast mein Kind mißbraucht, wirst Du mir auch einen Vogel zeigen wenn ich eine DNA Probe von Dir will. Das Problem ist in meinen Augen allgemein beobachtbar. In der Öffentlichkeit entsteht immer mehr der Eindruck ein Beschuldigter müsse seine Unschuld beweisen. Du bist Muslim? Beweise mal das Du kein Terrorist bist. Das ist in meinen Augen eine schleichende und ganz gefährliche Entwicklung. Gipfeln tut sowas dann irgend wann in Lynchjustiz

Gruß
Peter
Mit der Unschuldsvermutung und der damit verbundenen Pflicht der Beweisführung hast du sicherlich recht. Der Vergleich mit dem Kindessissbrauch hinkt aber trotzdem. In dem Fall wirst du sehrwohl zu einem freiwilligen DNA bebeten. Soweit du diesen ablehnst und an dem Verdacht nur minimal was dran ist, ist unverzüglich ein Beschluss erlassen.
Die Verdachtsmomente gegen Ulrich würden in diesem Fall sicherlich ausreichen. Nur in diesem Fall fehlen halt die Rechtsgrundlagen, also die Gesetze gegen Doping.
Solange das so ist, ist Ulrich genauso unschuldig wie die Kinder bestimmter Bevölkerungsgruppen, die jeden Tag über unsere Weihnachtsmärkte, durch Kaufhäuser und Straßenbahnen laufen. Solange sie nicht erwischt werden, sind sie auch vor dem Gesetz unschuldig.

Volker
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