Was ich immer noch nicht verstehe, ist warum die DTU-Regeln sich in grundlegenden Fragen immer noch von den ITU-Rules unterscheiden müssen.
Das hat mir im vergangenen Jahr bereits vor zwei Bundesligarennen viele kraftraubenden Diskussionen (damals wegen UCI-zulässiger Rahmen bei Drafting-Events) beschert und findet sich auch jetzt im neugefassten Drafting-Abschnitt.
Bei den aktuellen ITU-Rules findet sich unmissverständlich
Zitat:
Age Group bicycle draft zone: the bicycle draft zone will be 10 meters long measured from the leading edge of the front wheel. An athlete may enter the draft zone of another athlete, but must be seen to be progressing through that zone. A maximum of 20 seconds will be allowed to pass through the zone of another athlete;
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Dieser Satz stand (als Übersetzung) auch in der alten Sportordnung, wenngleich ihn viel (inklusive mancher Kampfrichter) nie richtig verstanden haben, die unverändert der Meinung waren, dass Drafting stets ebim betreten der Windschattenbox beginnt, wie die verschiedenen Beiträge im Drafting-Regel-Thread von FMNT vor einigen Monaten gezeigt haben.
Einen Abschnitt später wiederholt sich diese Aussage nochmal:
Zitat:
(v) Entry into the bicycle drafting zone: An athlete may enter a bike draft zone in the following circumstances: If the athlete enters the draft zone, and progresses through it within 20 seconds in the overtaking manoeuvre;
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im Entwurf der entsprechenden Passage der neuen DTU-Sportordnung findet sich nun die Aussage:
Zitat:
...Ein Annähern auf den vorderen auf einer Linie ist verboten --> Windschattenfahren
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Dieser Satz findet sich (in englisch) bei den ITU-Rules nirgends
Gibt es noch eine neuere, unveröffentlichte ITU-Version, von der ich nichts weiß?