Zitat:
Zitat von Hafu
Nein verstößt es nicht, weil die Kontrollen mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der betroffenen Athleten erfolgen. Die Wirksamkeit der Athletenvereinbarung, die zwischen Verband und Kaderathlet getroffen wird, wurde gerade erst höchstrichterlich im Pechstein-Prozess am BGH bestätigt.
|
Das hatte ich gar nicht mitbekommen. Bisher hieß es immer, es ging um den Passus der Vereinbarung über die Unterwerfung unter die Schiedsgerichtsbarkeit der Verbände. Dass der BGH sich zu den Anti-Doping-Regelungen geäußert hätte bzw. zur Vereinbarung als Ganzes, habe ich bislang gar nicht gelesen. Hast Du nen Link vielleicht dazu? Das Thema interessiert mich jetzt mal...