Zitat:
Zitat von captain hook
Man munkelt ja schon länger über Prüfstanderkennung bei einigen.
|
Prüfstandserkannung sog. "Cycle beating" wie es jetzt auch von VW gemacht wurde gab es auch bei uns bereits. Vorrangig bei der Trucks zu Beginn der elektronischen Einspritzung und Steuerung. Das ganze ist aber heute gezielt verboten und wird, meiner Meinung nach, auch nicht mehr flächendeckend praktiziert.
Ausnahmen bestätigen die Regel!
Zitat:
Zitat von Road_Runner
Ich fühle mich betrogen, und schlimmer ich habe jahrelang unwissentlich den Fiskus betrogen. Kommt jetzt eine Nachzahlung bei der KFZ-Steuer auf mich zu und muss ich eventl. sogar deshalb in den Knast. Unwissendheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht
|
Warum?
Alle Angaben in Prospekten und auch zur Steuer sind in definierten Testzyklen angegeben. Abgesehen von der schon angesprochenen, erlaubten Reifen Änderung erfüllen die Autos ja die Angaben. Das Kennfelder natürlich an den Testpunkten dann auf "Optimum im Test" und alle anderen Punkt auf "Optimum für den Gebrauch" getrimmt sind ist nicht verboten. Aber dies Kennfelder müssen eben immer verwendet werden.
Änderungen wird es erst ab Implementierung von "Real driving Emission" Grenzwerten geben welche vorraussichtlich ab 2019 in Kraft tretten werden, soweit ich weiß.