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Alt 21.08.2011, 19:25   #2
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
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Beiträge: 16.226
Einspruch nach Abschnitt K der Sportordnung einlegen. Kostet dich 25 €, die du zurück erhältst, wenn deinem Einspruch stattgegeben wird.

Mit dem Einsatzleiter drüber reden ist sicher richtig und erspart die Formalitäten, wenn er/sie einsieht, dass du recht hast. Wenn der Einsatzleiter bei seiner Meinung bleibt, musst du eben einen formellen Einspruch einlegen, über den dann das Schiedsgericht (und nicht der Einsatzleiter!) entscheidet.

Wenn keine Limitzeiten für die einzelnen Abschnitte gesetzt sind, bist du meiner Ansicht nach im Recht und hättest gute Chancen. Jetzt dürfte die Einspruchsfrist aber schon verstrichen sein.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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