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Zitat von zappa
Entschuldigung: Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert (Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz).
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Ja, das steht da. Die Lehrpläne sind dann wiederum Ländersache.
(Ausgenommen der Rahmenlehrplan).
Im GG steht aber NICHT, dass die Schule die Aufgabe hat, den Kindern einen Weg zum Glauben zu zeigen.