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Zitat von Klatu
Hallo zusammen,
Kann sein dass das schonmal gefragt wurde habe aber nichts gefunden.
Gilt bei Anmeldungen zum Wettkampf übers Internet auch das 14-tägige Widerrufsrecht? Oder ist das kein "Fernabsatz" im Sinne des Gesetzes?
Danke und Gruß,
Klatu
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Doch ist ein fernabsatz, wird aber im Gesetz bereits ausdrücklich ausgeschlossen:
312 BGB, Absatz 2 Punkt 9:
Ausgeschlossen ist:
„Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen (...) im Zusammenhang mit freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin (...) vorsieht“
Gilt genauso für Konzerttickets etx