06.08.2018, 12:07
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#5
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Szenekenner
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 17.926
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Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff
Oder wäre so etwas nach der Sportordnung verboten?
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Spontan erstmal nur das hier gefunden ...
Zitat:
§3 künstlicher BierbauchAbs.1 Schwimmen
1.1. Der künstliche Bierbauch darf beim Schwimmen nicht getragen werden. Weder über noch unter dem Neo.
1.2. Es darf kein künstlicher Bierbauch im Neo eingearbeitet sein.
Abs.2 T1
2.1 In der Wechselzone T1 muß der künstliche Bierbauch im Wechselbeutel verstaut sein. Er darf sich nicht alleine und unbeaufsichtigt am Rad befinden.
Abs.3 Rad
3.1. Der künstliche Bierbauch muß mit zwei Riemen am Rumpf befestigt sein. Der künstliche Bierbauch muß während der gesamten Fahrt vollständig von Kleidung bedeckt sein.
3.2. Beide Riemen müssen vor Verlassen der Wechselzone T1 geschlossen sein. Die Riemen dürfen erst nach Überqueren des Balkens der Wechselzone T2 wieder geöffnet werden.
[...]
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