Zitat:
Zitat von icke
Ich habe zwar Fremde Hilfe in Anspruch genommen...
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Genau. Sportordnung § 7 (Grundregeln)
7.7
Die Annahme fremder Hilfe, einschließlich durch andere Wettkampfteilnehmer, ist
verboten, soweit die SpO keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten
insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter
hierfür eingesetzte Personen. Zudem können Ausnahmen zu dieser Regelung bei
Mannschaftswettbewerben und Ligawettkämpfen gelten. Diese sind an entsprechender
Stelle oder in der LigO zu finden.
Gruß
N.