Zitat:
Zitat von Hafu
Natürlich darfst du damit starten. Es gibt viele Bremsen, gerade bei TTs. die überhaupt keinen Schnellspannhebel haben.
Kampfrichter sind auch nicht dafür da, die Verkehrssicherheit deines Fahrrades zu kontrollieren. Dafür bist du selbst verantwortlich. Genau genommen darf ein Kampfrichter heutzutage dein Fahrrad beim Check-Inn nicht einmal anfassen.
Der früher gerne vorgenommene Bremsentest ist also ein Anachronismus.
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Wenn ein Rad offenkundig unsicher ist, darf der KR dir aber sehr wohl den Check-In verweigern. (Das bezieht sich jetzt nicht auf den offenen Release)