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Zitat von NBer
dann ist das kein wunder. für windschattenfreie wettkämpfe unter den regularien der dtu gibt es knallharte vorgaben. möchte sie nicht alle aufzählen, verweise nur mal auf §4.3 der veranstalterordnung und § G.4.1 der sportordnung (einzusehen auf der dtu seite).
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Das ist auch gut so denn wenn man still und heimlich (geschieht leider zu oft) das Windschattenfahren "erlaubt" bzw. duldet, trotz fließendem Verkehr und nicht abgesperrter Strecke - dann werden die Behörden in Zukunft nur einer kleineren Anzahl an Triathlonveranstaltungen und dann auch nur unter sehr hohen Auflagen und Kosten ihre Genehmigung geben!
Für die Behörden spielt es keine Rolle, ob sportrechtlich genehmigt oder nicht - hält sich ein Ausrichter nicht an die Behördenvorgaben, ist es ein "Triathlon" gewesen - egal ob der Verband einbezogen wurde oder nicht, ob die Veranstaltung sportrechtlich genehmigt war, oder nicht.
Darunter hätten dann alle Triathleten, nicht zuletzt wegen der dann hohen Startgelder und fehlender Auswahl, zu leiden.
In Niedersachsen haben wir mittlerweile einige Städte und Landkreise, die grundsätzlich nur auf komplett gesperrten Strecken, stark verkürzten Mehrfach-Kursen, genehmigen. Die Auflagen sind sehr hoch (2 Helfer an jeder ausfahrt, Kreuzung, Mündung, Hauseinfahrt, etc.) und auch sehr teuer (Absperrmaßnahmen).