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Alt 12.02.2017, 20:39   #6
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, ob das ein ablenkendes Gerät ist, kann man sich halt zunächst die rote Karte einfangen und anschließend Einspruch dagegen einlegen. Man darf das Rennen ja zu Ende bringen. Natürlich nicht die besten Voraussetzungen für die Psyche, aber ich sehe es halt auch so, dass sich die Athleten sonst rausreden, dass ihr Gerät ja "nicht wirklich" ein Smartphone ist oder so.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Eine Actioncam, die am Rad fest montiert ist und einfach nur mitläuft, lenkt sicher weniger ab als eine komplexe Garmin-Uhr mit ihren zahlreichen Funktionen. Ich hätte daher eine präziser formulierte Regel begrüßt.
Ich denke nicht, dass sie unter die in §7.3 gemeinten Geräte fallen dürfte, da sie in der Tat nicht ablenkt. Allerdings ist die Kamera am Rad nach §29.7 zunächst grundsätzlich verboten, wenn es nicht im Einzelfall durch den Einsatzleiter genehmigt wurde.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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