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Alt 27.09.2018, 13:07   #8
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
ist das so im amateurbereich? oder reicht da nicht das angeben des mittels bei der kontrolle? ich glaube das mit den TUEs betrift nur die testpoolathleten bzw den verband international vertretende altersklassenathleten.
bei millionen von freizeitathleten in D würde die nada mit dem ausstellen von TUEs wohl nicht mehr hinterherkommen, wenn jeder amateur für den normalen breitensportbetrieb eine bräuchte......
Zusätzlich zu den Angaben auf dem Formular benötigt man, glaube ich, noch ein fachärztliches Attest im Vorfeld. Aber sonst ist es meines Wissens so wie NBer schreibt, dass TUE s im eigentliche Sinne nur für Testpool-Athleten erforderlich sind.

Gerade nochmal auf der NADA-Website nachgesehen:

Zitat:
Zitat von NADA
Sportler, die keinem Testpool angehören, weisen bei einem Start in Deutschland, eine Behandlung mit verbotenen Substanzen jeweils durch eine ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes nach. Eine Kopie der Bescheinigung muss bei einer Doping-Kontrolle vorgelegt werden und wird von dem Kontrolleur dem Originalprotokoll beigefügt.

Im Falle einer positiven Probe auf eine so genannte nicht-spezifische Substanz muss zudem umgehend rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die NADA behält sich vor, Atteste jederzeit zu überprüfen.

Geändert von Hafu (27.09.2018 um 13:20 Uhr).
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