Die Antwort auf die Frage kann wahrscheinlich erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen beantwortet werden.
Bei Parkhäusern gibt es auch bewachte und unbewachte, bei denen keine Haftung für dein Auto übernommen wird.
Vielleicht müsste das als Zusatz mit in die Ausschreibung (bewacht oder nicht bewacht). Was gilt wohl, wenn dort nichts steht?
Wenn allerdings die Wechselzone angekündigt bewacht ist, sollte der Veranstalter auch dafür haften.
Wenn sie nicht bewacht ist, solltest du dir vorher überlegen, ob du dein Rad da rein stellst. Ist ne ganz normale Risikoabschätzung.
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