nimm es mir bitte nicht übel, aber diese Vollkasko-Mentalität kann man vielleicht nach Veranstalter differenzieren:
Wenn der kommerzielle Veranstalter mit Bewachung wirbt oder es ein weltweitsuperstandard "Produkt" ist, kann man Ansprüche stellen (die aber vermutlich irgendwo im Kleingedruckten ausgeschlossen sind, oder nie eingeschlossen werden),
oder aber: such is life
m.
sicherlich wird das gleich juristisch-kompetent beantwortet, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass üblicherweise der Veranstalter hier nicht sehr in der Pflicht ist
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