Zitat:
Zitat von brandiruns
Die SZ hat auch was, ich sehe da allerdings auch Probleme:
"Auch Preisgelder sollen künftig eingezogen werden können, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass Doping im Spiel gewesen ist."
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Nach dieser Formulierung könnte man meinen, dass schon bei Dopingverdacht Preisgelder eingezogen werden.
Das halte ich für kaum vorstellbar.
In der Berliner Zeitung ist der Satz ein wenig anders und wahrscheinlich näher an der Sache:
"Auch Preisgelder können künftig eingezogen werden, wenn auch nur der Verdacht besteht, dass sie durch Doping erlangt wurden."
Den exakten Gesetzentwurf kenne ich zwar auch nicht, aber ich gehe davon aus, dass es so gemeint ist:
Wenn jemand des Dopings überführt ist, können seine Preisgelder eingezogen werden, ohne dass bewiesen werden muss, dass er sie aufgrund des Dopings gewonnen hat. Dieser Beweis dürfte nämlich so gut wie unmöglich sein.