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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Antidoping Gesetz
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.11.2015, 08:31   #24
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Eber Beitrag anzeigen
..
Das Dopingzeugs besitzt der Gott im weißen Kittel, der Doper lässt sich von ihm was verabreichen, mit der Absicht nicht genau zu wissen was es ist und der Dok versteckt sich hinter der Schweigepflicht.
Warum so negativ und pessimistisch?
Die Schweigepflicht gilt nicht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Strafttat, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigt auch künftig Straftaten begehen wird (Gefahrenabwehr). Doping ist jetzt mit dem neuen Gesetz eine Straftat und somit kann sich ein evt. betroffener Arzt auch nicht mehr dahinter verstecken. Man muss erstmal die zukünftige Rechtspraxis abwarten, wie mit der Schweigepflicht im Einzelfall umgegangen wird.

Zitat:
Zitat von Eber Beitrag anzeigen
..Keiner der was weiß ,muss jemals unter Eid aussagen und keiner besitzt was und die Kontrollen finden eh nix von dem neuen Stoff.
Nur in verunglückten Fällen kommt was ans Licht...so wie bisher.?
Wo steht das in dem Gesetz, dass niemand jemals etwas unter Eid aussagen muss?

Ob jemand in einem Gerichtsverfahren vereidigt wird, entscheidet das Gericht und da das Antidopinggesetz die Voraussetzung schafft, dass Dopingfälle vor einem ordentlichen Gericht und nicht nur einer Antidopingkommsission landen können, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass Zeugen dort vereidigt werden, wenn der Richter es zur Wahrheitsfindung für erforderlich hält.

Im übrigen ist auch eine uneidliche Falschaussage strafbar, nur eben mit anderem Strafmaß als eine eidlich Falschaussage.

Es gibt sicherlich noch Verbesserungsmöglichkeiten bei dem beschlossenen Antidopinggesetz (insbesondere die Verwässerung der Strafbesitzbarkeit von Doping, durch den Zusatz, dass beim Sportler aufgefundene Dopingmittel nur strafbar sind, wenn sich der Sportler "damit einen Vorteil verschaffen wollte", öffnet (in meiner juristischer Laiensicht) Tür und Tor für faule Ausreden und Winkeladvokaten, aber letztlich ist ein verbesserungsfähiges Antidopinggesetz immer noch besser als gar kein Gesetz und Gesetze die es gibt, lassen sich in der Zukunft noch mit vergleichsweise wenig Aufwand ändern oder präzisieren.

Der entscheidende Fortschritt gegenüber der alten Regelung nach Sportrecht und Arzneimittelgesetz ist, dass nun bei Anfangsverdacht auf Doping mit ganz anderen staatlichen Ermittlungsmethoden an der Aufklärung gearbeitet werden kann, als dies der NADA möglich ist (bei der alten Rechtslage wären staatliche Ermittlungsmethoden, wie z.B. Überwachung von Telefon, emails, Hausdurchsuchungen, Zeugenvernehmungen usw. nur möglich gewesen beim Sonderfall Doping Minderjähriger oder begründetem Verdacht auf gewerbsmäßiges Doping im großen Stil, also gewissermaßen nie).

Man muss jetzt mal die Zukunft abwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Einfach nur fatalistisch vor sich hin zu granteln, wie es Prof. Franke sehr gerne tut, hilft der Sache nur wenig.
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