Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legt die Kennzeichnung von Polizeibeamten nahe. Mal schauen, ob und wie das umgesetzt wird.
Es ist schon bemerkenswert, dass man sich so weit nach oben klagen muss. Zustände wie in Russland.
Eine richtige "Watschn" für die Münchner Polizei
Zitat:
Die bayerische Art fand beim Straßburger Gerichtshof wenig Anklang. Und auch nicht die Ermittlungsarbeit der Münchner Polizei. Gerügt wurde, dass entscheidende Videoaufnahmen, die die Polizei angefertigt hatte, plötzlich verschwunden waren, dass eingesetzte Beamte gar nicht vernommen worden waren und dass die Untersuchungen gegen die Polizeibeamten nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wurden, sondern von eigenen Polizeikollegen.
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Ja, ich weiß, das hat mit der Bundestagswahl nicht wirklich was zu tun aber eigener Thread wäre übertrieben gewesen.