Zitat:
Zitat von Adept
... Gegen Abschiebung kannst du ordentlich klagen, gegen ein Urteil des Sportgerichts nicht.
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Doch kann man, wenn man der Meinung ist, das Sportgericht hat wichtige juristische Verfahrensgrundsätze verletzt. Das hat auch der Bundesgerichtshof bestätigt.
Aber man muss dort klagen, wo der Sitz des Sportgerichtes ist (im konkreten Fall in der Schweiz) und nicht in dem Land, wo man sich die besten Gewinnchancen ausrechnet.