Zitat:
Zitat von be fast
Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.
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Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).
Zitat:
Zitat von be fast
Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.
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Nicht oder nur?
Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig
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