Zitat:
Zitat von sbechtel
Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.
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Hab den Satz dreimal gelesen und versteh ihn immer noch nicht. Ich geh jetzt ins Bett. Gut Nacht.