Die Rechtssprechung dahin gehend ist so, dass wenn ich zum Beispiel als Zuschauer zu einem Fussballspiel gehe, ich damit rechnen muss, dass ggf. Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden. Ich trete dahn gehend also mein Recht am Bild quasi ab. Was nicht erlaubt ist: Fotos von Zuschauern, bei denen einzelne Personen herangezoomt werden und damit sozusagen der Kontext "Publikum" verloren geht. Und was auch nicht erlaubt ist: "anzügliche Bilder" zu veröffentlichen (also, wenn z.B. bei einem Zweikampf ein Trikot zerissen wird und die Damen plötzlich "oben ohne" da stehen).
Habe mich die Tage ziemlich mit dem Zeug auseinander gesetzt, was das Vereinswesen angeht.
Info stammt aus dem folgenden
Buch.
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Faris al Sultan: "Wenn Du beim Schwimmen feststellst, dass Du Wasser in der Schwimmbrille hast, hast Du zwei Möglichkeiten: 1. Anhalten - Schwimmbrille leeren - weiterschwimmen. 2. Es ist kein Wasser in der Brille."