Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich habe mich jetzt über die übliche Höhe von Schmerzensgeldzahlungen bei Wikipedia informiert. Demnach scheint mir die Forderung von EUR 400.000 ebenfalls zu hoch. Unabhängig von der konkreten Höhe der Forderung finde ich es jedoch legitim, dass sie einen Ausgleich für den erheblichen immatriellen Schaden geltend macht.
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Wenn es "nur" 400.000€ wären. Aber sie will ja mehr als 4,4 Mio Euro. Hallo???? Geht es noch? Klar, aber man soll mal auf dem Teppich bleiben.