Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Wenn sich das via WhatsApp und Facebook schnell rumspricht werden die Familien nun vermehrt Kinder auf gefährliche Reisen zu anderen Kontinenten schicken. Das könnte dann den sicheren Tod für eine großen Teil bedeuten. Für den konkreten Fall ein gutes Urteil, mit der Signalwirkung eher ein Schuss nach hinten.
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Das Problem wird kaum auftreten, da ab März 2018 der Familiennachzug auch für die subsidiär Schutzberechtigten wieder erlaubt ist (es sei denn die neue Regierung setzt weiterhin den Familiennachzug für diese Gruppe aus).
"Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder.
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Für subsidiär Schutzberechtigte deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt. In besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen weiterhin möglich."
http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingssc...hzug-node.html