Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die Kernfamilie eines minderjährigen Flüchtlings (Syrer) nachziehen darf, der unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. Die Bundesrepublik DE verzichtete auf eine Berufung. (Weshalb wohl? Weil vermutlich das Urteil bei höheren Instanzen gleich ausfallen wird und dann höhere Gültigkeit hätte.)
"Bei der Entscheidung über den Familiennachzug zähle allein das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und Uno-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei."
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