gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Neopren-Shorts
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.12.2015, 09:46   #4
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Zitat:
Zitat von henning Beitrag anzeigen
Moinsen,

Gilt eine Neopren-Badehose (sprich: über den Knien endend) eigentlich als Kälteschutzanzug.
Ist vermutlich eine absolute Newbie-Frage, aber ich kann in den DTU-Regeln Paragraphen 35 und folgende keine wirklich eindeutige Formulierung finden.
Das Regelwerk spricht hier nur vom "Kälteschutzanzug"
Es steht allerdings nirgends, dass ein Kälteschutzanzug Oberkörper und Beine bedecken muss. Außer du interpretierst §37.2 (...Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Lamellen, Taschen o.ä. haben....) als zwingende Vorschrift im Sinne von: Ein Kälteschutz ohne Arme ist unzulässig.

Ich würde allerdings § 37.5 (Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine Körperstellen an den Armen unterhalb der Schultern und unterhalb der Knie bedecken.) dahingehend interpretieren, dass bei Verbot eines Kälteschutzanzuges nur Schwimmbekleidung und nix anderes erlaubt ist.

Ansonsten kann sich der Kampfrichter immer noch auf §35.7 berufen: "Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken/Strümpfe, Paddles, Schnorchel." Da die Neoprenhose Auftrieb hat, ist sie zweifellos auch ein Hilfsmittel.

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten