Zitat:
Zitat von abc1971
Aber das war doch in der Schweiz?
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Ja. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass bei einer auf Bewährung ausgesetzten Strafe der bei einer neuen Straftat mögliche Widerruf der Bewährung ersatzlos entfällt, wechselt der Verurteilte den Länderwohnsitz, wenn zwischen diesen Ländern EU-vergleichbare Auslieferungsabkommen bestehen.