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Alt 12.01.2018, 12:12   #10199
KalleMalle
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1.135
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Falls eine Patientenverfügung vorliegt, ist der Wille des Patienten klar.
Vorweg: Die jeweiligen Positionen sind plakativ formuliert und sollen die jeweilige Sichtweise grob abbilden.
Ob die beiden Lager das exakt so gesagt haben, weiß ich nicht. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich z.B. auf Zitate aus dem Korintherbrief nicht eingehe.

Auf der Patientenverfügung steht (bestenfalls) der Wille zum Zeitpunkt der Unterschrift. Die Wissenschaft rückschließt daraus sowie aus diversen medizinischen Messwerten zu einem u.U. deutlich späteren Zeitpunkt auf einen immer noch bestehenden Willen. Über eine konstruierte Rationalkette wird eine ethische Entscheidung getroffen – die für einen der Beteiligten den Tod zur Folge hat.

Was ist, wenn dieser Rückschluß falsch ist oder wenn es womöglich auf den Willen des Betroffenen tatsächlich nicht ankommt - was sich leider nicht feststellen läßt, solange ein Akzeptanzverbot für nicht-wissenschaftliche Erklärungen gilt?
Wäre es dann nicht geboten, daß sich der Mensch aus der Entscheidung raushält ?

Ich will im Übrigen keineswegs für die Abschaffung der Medizin plädieren. Und daß mit einem eventuellen ‚Nichtstun‘ im Rahmen der Sterbebegleitung ganz neue ethische oder auch religiöse Fragen auftauchen ist auch klar.

Meiner Meinung nach kann man die religiöse Sichtweise bei diesem Beispiel nicht komplett ablehen mit der Begründung, daß einem die Begründung nicht schlüssig genug ist.
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