23.06.2016, 14:58
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#28
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Szenekenner
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Beiträge: 922
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Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff
Erst mal vorab: unsere Radstrecke wurde unter strengen Auflagen genehmigt. Damit ist bestätigt, dass es weiter Triathlonveranstaltungen auf nicht abgesperrten Radstrecken (zumindest in Hessen) geben kann.
Grundsätzlich ist die Anweisung bzw. der Erlass des Ministeriums eine "soll"-Vorschrift. Eine solche Vorschrift bedeutet eigentlich ein "muss", kann aber im Einzelfall auch zu einer "kann"-Vorschrift werden. Und da wir bereits über 30 Jahre Triathlonerfahrung haben und dadurch auch gut vernetzt sind, haben wir die Genehmigung unter Auflagen, welche in erster Linie die Verkehrsregelung (u.a. Tempobeschränkungen für den Gegenverkehr und an Einmündungen) betreffen, bekommen.
Vielen Dank für alle Antworten. Die waren sehr hilfreich, auch wenn sie hin wieder etwas off-topic waren.
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Freut mich für euch!
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