Zitat:
Zitat von Hafu
Ich kenne die Regel zwar (20.3 SpO "...Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge
sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen....), halte sie aber für obsolet, da die Anforderungen, die ein "normaler" Triathlonanzug erfüllen muss, ohnehin dieselben sind, wie die Anforderungen, die ein Schwimmanzug erfüllen muss:
-darf keinen Auftrieb erzeugen
-textiles Material
Bei Meisterschaften, ITU-Wettkämpfen, Bundesliga werden ohnehin seit Jahren bei manchen Herstellern Anzüge genutzt, die aus dem selben wenig elastischen, hydrophoben Material bestehen, aus denen auch die üblichen Schwimmanzüge gefertigt werden. Auch diese für den Kompletten Triathlon erlaubten erlaubten ITU-Anzüge haben keine Taschen, oft kein Polster...kurz zusammengefasst: man könnte sie auch als Speedsuit bei Nichtmeisterschaftswettkämpfen nutzen.
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Moin,
stimme dir da vollkommen zu. Ich als Kampfrichter wüsste auch gar nicht, wie ich (ohne ein textiltechnisches Studium
) die textilen Eigenschaften bzw. eine evtl. Beschichtung des Materials prüfen sollte. In der SpO fehlt dazu, meiner Meinung nach, eine eindeutige Definition des "Schwimmanzuges" bzw. eine Abgrenzung von den üblichen Tri-Suits. Alternativ müsste es sonst eine "Blacklist" geben, auf welche man zurückgreifen könnte... Gibt es aber nicht!
Viele Grüße
Peter