Ich kenne die Regel zwar (20.3 SpO "...Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge
sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen....), halte sie aber für obsolet, da die Anforderungen, die ein "normaler" Triathlonanzug erfüllen muss, ohnehin dieselben sind, wie die Anforderungen, die ein Schwimmanzug erfüllen muss:
-darf keinen Auftrieb erzeugen
-textiles Material
Bei Meisterschaften, ITU-Wettkämpfen, Bundesliga werden ohnehin seit Jahren bei manchen Herstellern Anzüge genutzt, die aus dem selben wenig elastischen, hydrophoben Material bestehen, aus denen auch die üblichen Schwimmanzüge gefertigt werden. Auch diese für den Kompletten Triathlon erlaubten erlaubten ITU-Anzüge haben keine Taschen, oft kein Polster...kurz zusammengefasst: man könnte sie auch als Speedsuit bei Nichtmeisterschaftswettkämpfen nutzen.
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