Elternzeit ...
Beim ersten kind habe ich vor knapp vier Jahren einige Monate Elternzeit mit Elterngeld genommen, das war ein finanzielles Disaster.
- Bei meinem Arbeitgeber verteilt sich das Jahresgehalt auf knapp 14 Monatsgehälter. D.h. bei Abwesenheit durch Elternzeit reduzierte sich prozentual auch das 13./14. Monatsgehalt.
- bei meinem Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Gehaltsbestandteil. Diese fällt für diesen Zeitraum weg, ist also auch als Gehaltsverlust zu rechnen.
- ich mußte in der Elternzeit vom Elterngeld auch den Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung meiner Familie zahlen(*)
- das, was an Elternged ausbezahlt wurde, mußte am Jahresende versteuert werden, d.h. die sonst übliche Steuerrückzahlung fiel in dem Jahr fast vollständig weg.
Unterm Strich habe ich trotz Elterngeld erheblich drauf bezahlt. Sollte ich nochmals Elternzeit nehmen, dann garantiert ohne Elterngeld sondern durch gesammelten Urlaub und Überstunden und ggfs. Reduzierung der Arbeitszeit.
Die Zeit an sich mit dem Kind war natürlich Klasse, aber irgendwovon müssen Wohnen und Brötchen bezahlt werden.
(*) freiwillige KV. Es musste also der volle KV-Beitrag (Arbeitnehmer + Arbeitgeberanteil) vom Elterngeld gelöhnt werden.
Geändert von TriTom (09.01.2014 um 12:34 Uhr).
|