Moin,
zunächst mal danke für die sachliche Formulierung Deines Einwandes.
Zitat:
Zitat von qbz
Die geforderte Publikation liegt in meinen Augen doch rein in der Sache begründet,
wegen der Streichung und den Änderungen einer öffentlichen Rangliste mit X Teilnehmern,
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Wenn es nur um die Richtigkeit der Ergebnislisten gehen würde, würde doch ein einfaches DISQ, wie bei anderen Regelverstößen auch, doch reichen.
Zitat:
Zitat von qbz
damit andere Sportveranstalter die Sperre bei der Anmeldung berücksichtigen.
Wie soll das ohne Namensnennung passieren??
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Durch Einzug des Startpasses beispielsweise. In anderen Sportarten ist ein obligatorischer Startpass selbstverständlich. Ohne "DSV-ID" beispielsweise kann man an keinem "richtigen" Schwimmwettkampf teilnehmen.
Oder durch eine zentrale Datenbank mit der die Meldelisten automatisch abgeglichen werden. So ein Vorgehen würde auch die Veranstalter entlasten. Sie müssten nicht permanent auf der DTU Seite nachlesen, wer gerade gesperrt wurde, und selber in irgend einer Form Buch darüber führen, wie lange diese Sperre gültig ist.
Es mag sein, dass ich mit diesen Ideen, die ich mir gerade auf die Schnelle überlegt habe, irgend etwas nicht bedacht habe. Aber dass eine Wettkampfsperre nur durch die Veröffentlichung des Namens durchgesetzte werden kann, stimmt nicht.
Zitat:
Zitat von qbz
Dein Vergleich mit Straftaten hinkt sehr, weil es dort meistens einen bis wenige Geschädigte gibt,
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Bei einem Dopingvergehen sind sogar mehrere Geschädigte die Regel. Aber nur wenn es um Geld geht, also bei den Profis, ist es ein wirtschaftlicher Schaden. Daher verstehe ich diesen Einwand nicht.
Zitat:
Zitat von qbz
das Begehen weiterer Straftaten in den meisten Fällen durch öffentliche Namensnennung nicht präventiv verhindert werden kann.
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Die Umgehung einer Wettkampfsperre wird durch die öffentliche Namensnennung auch nicht verhindert, sondern nur erschwert.
So, jetzt aber:
Frohe Weihnachten!
Christian