Zitat:
Zitat von anneliese
Doping ist und bleibt Scheiße.
Was da aber mit dem Kerl getrieben wird, Bild und Name auf mehreren Plattformen zu veröffentlichen ist bisschen viel IMHO.
Füße bzw Finger auf der Tastatur stillhalten und abwarten was ihm vorgeworfen wird. Vielleicht äußert er sich selbst ja auch noch dazu.
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Dass er namentlich veröffentlicht wird, ist ganz normal. Ohne das wäre eine Sperre auch ziemlich sinnlos. Bilder, Adresse etc. dazu findet jeder Interessierte auch selbst.
Es müssten eigentlich auch noch mehr Details, insbesondere die Substanz - veröffentlicht werden:
Zitat:
Zitat von NADC
14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung
ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen
vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans
kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen
hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen.
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http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...e_komplett.pdf
Vielleicht sind sind diese 20 Tage noch nicht um.
Zum Preisgeld steht auch noch was drin:
Zitat:
Zitat von NADC
10.8 Annullierung von Wettkampfergebnissen nach einer Probenahme oder einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen
Zusätzlich zu der gemäß Artikel 9 erfolgenden automatischen Annullierung der Ergebnisse, die in dem Wettkampf erzielt wurden, bei dem die positive Probe genommen wurde, werden alle Wettkampfergebnisse, die in dem Zeitraum von der Entnahme der positiven Probe oder der Begehung eines anderen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen bis zum Beginn einer Vorläufigen Suspendierung oder einer Sperre erzielt wurden, annulliert, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, sofern nicht aus Gründen der Fairness eine andere Vorgehensweise geboten ist.
10.8.1 Als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Teilnahmeberechtigung nach Feststellung eines Verstoßes
gegen Anti-Doping-Bestimmungen muss der Athlet zunächst die gemäß diesem Artikel aberkannten Preise zurückerstatten.
10.8.2 Zuteilung des aberkannten Preisgeldes
Sofern die Bestimmungen des Internationalen Sportfachverbands nicht vorsehen, dass das aberkannte Preisgeld anderen Athleten zukommen soll, wird es vorrangig zum Ersatz der Ausgaben verwendet, die die Anti-Doping-Organisation für die notwendigen Schritte zum Wiedererhalt des Preisgeldes tätigen musste, anschließend dient es dem Ersatz der Ausgaben der Anti-Doping-Organisation für das Ergebnismanagement in diesem Fall. Ein möglicher Restbetrag ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportfachverbands zuzuteilen.
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