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Alt 30.07.2013, 20:31   #4
Triathletin007
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Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Krefeld
Beiträge: 2.770
Zitat:
Zitat von citystar Beitrag anzeigen
Ja aber wo steht den das Neoprenbeschichtung verboten ist, das sagen zwar alles aber stehen tut es irgendwie nirgends
Stimmt so nicht die Aussage!

Diese neoprenbeschichteten Anzüge darf man in NRW beim Wettkampf benutzen. Muss man aber nach dem Schwimmen komplett ausziehen.

Das gilt aber nur für Wettkämpfe die nicht in der Liga, irgend welche Meisterschaften stattfinden.

Sollte in der DTU Wettkampfordnung zu finden sein.

F.3.2 Schwimmanzug
Schwimmanzüge sind bei internationalen Wettkämpfen nach § 7.1.1 d) VAO, DM Elite / U23, Junioren, Jugend A und B, Qualifikationswettkämpfe für internationale Meisterschaften, Kaderbenennung, sowie für die Wettkämpfe der Deutschen Triathlon-Liga (1. und die 2. Bundesligen) verboten.

Bei allen anderen Wettkämpfen innerhalb der DTU gilt:
Tragen die Teilnehmer Schwimmanzüge sind diese nach dem Schwimmen ganz auszuziehen.
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www.nicoleschnass.de

Geändert von Triathletin007 (30.07.2013 um 20:38 Uhr).
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