Zitat:
Zitat von Matthias75
Sehr interessant, danke.
Wenn ich das richtig lese, geht Reinhold Humbold davon aus (siehe Streitpunkt: 3 abweichende Meldezahlen), dass nur für die Startpassinhaber Gebühren erhoben wurden. Scheint also durchaus ein nicht ganz klarer Punkt zu sein, auch, wie schon festgestellt, für die Verteilung der Stimmberechtigten am Samstag.
Ist vermutlich zu kurzfristg, das abschließend zu klären. Nicht, dass die Wahl am Samstag nicht gültig ist....
Matthias
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Man kann davon ausgehen, dass
mindestens für die Startpassinhaber gebühren erhoben worden sind
Warum die Gebühren nicht viel einfacher aufgrund der BLSV-Zahlen und die Meldeliste auschließlich für die Startpässe verwendet werden/wurden, bleibt ein Versäumniß des BTV und seines hoffentlich bisherigen Präsidenten.
Zitat:
Zitat von §9
(2) Als Berechnungsgrundlage dient - soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung
stehen - die von den Vereinen dem BLSV jährlich gemeldete Mitgliederzahl zum 30.06. des
laufenden Jahres.
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Die Verteilung der Stimmberechtigten ist nominell ganz klar geregelt und festgstellt: lt. Satzung die BLSV-Zahlen.
Sinnig, wenn die BLSV-Zahlen auch zur Beitragserhebung verwendet würden, aber da leistet sich der BTV, warum auch immer

, eine 'eigene Erhebung', mindestens fahrlässig gemischt mit der Erhebung der Startpassinhaber.
Das und in den verschleppten Auswirkungen nun so heftige Versäumnis, die Beiträge nicht nach BLSV einzuziehen, geht dem Peter Pfaff einfach nicht in seinen Betonschädel, warum auch immer.