Persönlich befürworte ich es, dass die Zeit zwischen verdächtigten / angeklagten Tat(en) und Urteil so kurz wie möglich sein sollte.
Meines Erachtens lag vermutlich auch ein Interesse von Ullrich und seiner Anwälte an einer möglichst langen Verfahrensdauer vor, um die Verjährungsfristen sehr lang und eventuelle Schadensersatzforderungen (durch Sponsoren, Werbepartner z.B.) gering zu halten. Im Falle besserer Aussichten wäre das Verfahren wahrscheinlich früher abgeeschlossen worden, und es hätten die Anwälte von Ulrich auch mehr Druck für eine schnelle Entscheidung gemacht. Nun hat man der Wahrheit etwas Genüge getan (wegen Blutdoping verurteilt), aber die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke, weil die Strafe mittlerweile wirkungslos ist.
M.E. gibt es auch Beispiele, wo Sportgerichte schnell entscheiden, gerade dann, wenn die Fakten u..U. als nicht ausreichend für eine Bestrafung angesehen werden.
-qbz
Geändert von qbz (09.02.2012 um 23:19 Uhr).
|