Zitat:
Zitat von Megalodon
Es sind trotzdem nur 50ml Blut, die rückinfusioniert werden. Plus eben diese 10ml NaCi.
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Das zurückführen von Blut war bisher gemäß Paragraph M1 immer verboten .
Die intravenöse Gabe von sonstigen Flüssigkeiten war demgegenüber gemäß Paragraph M2 erst bei Gabe von mehr als 50ml verboten.
Zitat:
In der "Medizinischen Information" der Wada des Jahres 2010, die sich auf die Wada-Verbotsliste bezieht, heißt es, dass intravenöse Infusionen seit 2005 verboten sind, für Injektionen mit einer Spritze gelte jedoch, dass die Gabe von "fluids or other liquid substrates" bis zu einer Größenordnung von 50 Millilitern erlaubt sei.
Da das Ganze formuliert wurde, um die künstliche Manipulation des Blutvolumens (und auch des Körpergewichts; bei Boxern etwa) zu verhindern, sagt der gesunde Menschenverstand, dass mit "fluid or other liquid substances" nicht Blut gemeint ist, sondern erlaubte Flüssigkeiten wie Kochsalzlösung. Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass Franke 60 Milliliter rückführte, weil er die 50 Milliliter Blut mit 10 Millilitern Natriumcitrat (verhindert die Gerinnung von Blutproben) versetzte. Es geht also um Detailfragen, die wohl Gutachter und Experten vor Gericht zu klären haben.
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