Zitat:
Zitat von Meik
Dritte Reihe ist in der StVO nicht verboten, genausowenig Rechtsüberholen innerorts oder im Stau (=volle Radstrecke). Auch die Gegenfahrbahn ist kein Thema solange keiner von vorne kommt.
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Du darfst innerorts den Fahrstreifen frei wählen oder bei 2 oder mehr Fahrstreifen in die gleiche Richtung auf dem rechten schneller fahren. Ein Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den 2spurige Fahrzeuge benötigen, vgl. § 7 StVO. Das dürfte bei nem Wettkampf aber nicht vorliegen, so dass ein StVO- und damit ein Regelverstoß vorliegt. Abgesehen davon halte ich rechts überholen schlicht für gefährlich und noch langsamer als kurzfristig dahinter zu bleiben ist ein Sturz.
Weiß allerdings nicht, was gegen das Überholen in 3. Reihe spricht. Die StVO wohl nicht. Höchstens ggfls. die Ausschreibung, wenn dort ausdrücklich das Befahren der Gegenfahrbahn untersagt ist.