Zitat:
Zitat von LidlRacer
Tri-mag setzt die Angriffe gegen DTU-Chefin Wisser fort:
https://www.tri-mag.de/index.php?opt...=19&Itemid=154
Teilweise mit Fehlinformationen:
"Nach dem deutschen Einkommenssteuergesetz ist damit die Aufwandsentschädigung auf 500 Euro beschränkt. Pro Jahr."
Tatsächlich wird es über 500 Euro lediglich steuerpflichtig.
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Der Artikel ist mal wieder zwiespältig. Die Steuerpflicht trifft ja den Empfänger und nicht die DTU. Wenn die DTU ihre Gemeinützigkeit verliert dann würde das bei der bestehenden Finanzsituation ohnenhin nichts ändern. Groß Gewinne macht die DTU ja ohnehin nicht.